Der Arbeitnehmer, der wegen von Dritten verursachten Unfalls abwesend von der Arbeit bleibt, stellt einen ungerechten Kosten für den Arbeitgeber dar, denn dieser muss sowieso ganz oder teilweise Lohn und gesetzliche Beiträge weitebezahlen.
Giesse läßt die Betriebe schadlos an dem halten, was sie ungerecht bezahlt haben, auch für den Einsatz eines stellvertretenden Mitarbeiters.
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